Wohn- und Geschäftshäuser


Wohn- und Geschäftshäuser

Als Wohn- und Geschäftshäuser werden üblicherweise Gebäude mit einer Mischnutzung bezeichnet.

In der Stadt Leipzig fallen unter diese Rubrik Gebäude mit einem Gewerbeflächenanteil von >20%.

Hierbei gibt es signifikante Unterschiede hinsichtlich
  • des tatsächlichen Anteils der Wohnungen
  • Nutzung des Erdgeschosses (z.B. Einzelhandel)
  • Ausgestaltung der Geweberaummietverträge
Reine Geschäftshäuser sind zu 100% gewerblich genutzt.
Bei all diesen Objekten steht die Rendite im Vordergrund.

Die Analyse und Auswertung der Gewerberaummietverträge hinsichtlich der dort enthaltenen Konditionen (z.B. Teilinkusivmieten, Vertragsdauer, Mietanpassungsmöglichkeiten) bilden einen Schwerpunkt der Wertermittlung.

 
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