Der Handwerksbereich verfügt in den klassischen Gewerbegebieten und Handwerkerhöfen über einen beachtlichen Anteil an gewerblich genutzten Grundstücken.
Diese unterliegen den vielfältigsten Nutzungsmöglichkeiten und sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung des Mittelstandes.
Gutachten sind hier nicht nur zu den bekannten Anlässen erforderlich, sondern auch in steuerlichen Fragen, wenn beispielsweise ein Handwerker seinen Betrieb aufgeben möchte, das Grundstück jedoch behält, zwecks Vermietung (Stichwort Betriebsentnahme).